14. April 2020

Beschluss des Präsidiums des HVSA

Nachfolgend der Beschluss des Präsidiums vom 07.04.2020 im Wortlaut:

 

59 – 07.04.2020 – Beendigung und Wertung der Spielsaison 2019/2020

  1. Die Punktspielserie 2019/2020 bleibt weiter bis zum 19.04.2020 ausgesetzt und wird mit dem 20.04.2020 beendet.

 

  1. Die Wertung der Punktspielserie erfolgt nach dem norwegischen Modell und für alle bis einschließlich 12.03.2020 durchgeführten Spiele im Verbandsgebiet des HVSA. Sollte eine Wertung in dieser Form nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führen, so ist die Spielleitende Stelle ermächtigt die Reihenfolge nach § 43 Abs. 1 Spielordnung (SpO) vorzunehmen, jedoch nur dann, wenn die betroffenen Mannschaften Hin- und Rückspiel gegeneinander bis zum 12.03.2020 bereits absolviert hatten, ansonsten entscheidet das Los.

 

  1. Aufstiegsberechtigte Vereine können, ihre Mannschaftsmeldung für die Punktspielserie 2020/2021 vorausgesetzt, aufsteigen. Ein Abstieg findet nicht statt. Für die Punktspielserie 2020/2021 werden die Staffelstärken entsprechend erweitert und mit den Abstiegsregelungen zur Punktspielserie 2020/2021 wieder auf die reguläre Zahl zurückgeführt.

 

  1. Die Ehrungen erfolgen in nach Auswertung wie 2. in allen Spielklassen zu einem mit dem betroffenen Verein abgestimmten Termin.

 

  1. Alle Pokalwettbewerbe (inkl. Spielbezirke) bleiben bis zum 20.05.2020 ausgesetzt. Sollte zu diesem Zeitpunkt eingeschätzt werden, dass die Spiele bis zum Saisonende nicht neu angesetzt oder durch die teilnehmenden Mannschaften durchgeführt werden können, wird dieser Wettbewerb ohne Wertung beendet.

Die Regelungen zu Ziffer 2 stehen unter dem Vorbehalt einer noch durch einen Bundesratsbeschluss zu schaffende einheitliche Vorgehensweise des DHB und seiner Landesverbände. Sie setzen einen noch durch den Bundesrat des DHB zu fassenden Beschluss voraus.

Sollte bis zum 19.04.2020 kein Beschluss gefasst sein, gilt diese Regelung als eigene isolierte Entscheidung für den gesamten Bereich des HVSA und seiner Bezirke. Beschließt der Bundesrat des DHB eine andere Art und Vorgehensweise der Wertung behält sich der HVSA eine Änderung der Regelungen in Ziff. 2 ausdrücklich vor.

Dieser Artikel wurde am 14.April 2020 von Dorle Hädecke veröffentlicht und wurde unter Aktuell abgelegt.


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